Das Thema Corona hat uns wieder. Die Landesregierung von NRW führt ab Mittwoch, den 24. November die 2G-Regel auch für den Amateursport ein. Das heißt, dass auch Amateurvereine vor Antritt alle Aktiven und ihre Zuschauer daraufhin überprüfen müssen, ob sie geimpft oder genesen sind.
NRW verschärft Regelung auf 2G
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gab bei der Bekanntgabe zu, dass man damit alle Nicht-Geimpften weitgehend vom öffentlichen Leben “ausschließen” würde. Man reagiert auf die permanent steigenden Infektionszahlen und setzt damit die Empfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) aus der vergangenen Woche um.
Man will so auch gezielt den Amateursport in die Pflicht nehmen. “Mit 2G sind auch die Amateursportler gemeint. Wer nicht geimpft ist, ist von den gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen. Wir haben es mit einer Pandemie der Ungeimpften zu tun”, hob der Gesundheitsminister hervor.
2G-Regel gilt auch für Amateursport!
Die ab morgen abgeänderte Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW ist hier im Detail einsehbar. 2G bedeutet, dass man als Ungeimpfter erst dann wieder am Amateursport teilnehmen kann, sobald die eigene Impfung abgeschlossen und somit aktiv ist. Die neuen Regelungen betreffen sowohl die Ausübung des Freizeitsports draußen (Fußball etc.) als auch den Hallensport.
Wir bitten alle Abteilungsleiter, die 2G-Regel ab dem 24.11.2021 engmaschig zu kontrollieren. Nur so ist ein maximaler Schutz für alle Sportlerinnen und Sportler möglich.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur neuen Regelung werden hier verständlich erklärt und beantwortet!
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