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Corona-Schutzverordnung: 2plus-Regel nicht mehr für geboosterte Personen
Am 13. Januar tritt die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Bei bundesweiten Fallzahlen von über 400 ist für alle Sportlerinnen und Sportler Vorsicht angesagt. Gesetzliche Vorgaben wie 2G gelten übrigens auch bei der Sportausübung draußen!