Corona-Schutzverordnung: 2plus-Regel nicht mehr für geboosterte Personen

12. Januar 2022

Am 13. Januar tritt die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Bei bundesweiten Fallzahlen von über 400 ist für alle Sportlerinnen und Sportler Vorsicht angesagt. Gesetzliche Vorgaben wie 2G gelten übrigens auch bei der Sportausübung draußen!

Die sogenannte 2plus-Regel klammert ab dem 13.01. geboosterte Personen von der Testpflicht aus. Sie brauchen in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, keinen tagesaktuellen Test mehr vorzulegen. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind.

Selbsttests erlaubt, Geboosterte von 2G-Plus ausgenommen

Wer möchte, darf sich zudem „vor Ort“ unter Aufsicht selbst testen. Natürlich müssen die kompletten Impfnachweise für eine Kontrolle vor Ort mitgebracht werden. Auch die Anwesenheitslisten sind weiterhin obligatorisch.

Gemischte Doppel mit Personen aus mehreren Haushalten (beispielsweise beim Tischtennis) sind grundsätzlich zu unterlassen. Beim Betreten und Verlassen der Halle besteht weiterhin zum Schutz aller Teilnehmer eine uneingeschränkte Maskenpflicht!

Die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung NRW kann hier im Detail eingesehen werden.

Bleibt bitte gesund! Wir informieren euch, sobald sich die rechtliche Lage ändern sollte.

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  1. WTTV pausiert Tischtennis-Liga erneut - DJK-SSV Ommerborn Sand e.V.

    […] die Austragung verständigen. Hierbei sind selbstverständlich die jeweils aktuellen behördlichen Corona-Vorschriften zu […]