
In NRW bleibt 3G beim Hallensport bestehen!
Laut der Übergangsregelung des Landes NRW (neue CoronaSchVO NRW) bleibt 3G bei Sport in Innenräumen (Hallensport) bestehen.
Laut der Übergangsregelung des Landes NRW (neue CoronaSchVO NRW) bleibt 3G bei Sport in Innenräumen (Hallensport) bestehen.
Aufgrund der im Rheinisch-Bergischen Kreis langsam aber kontinuierlich ansteigenden Inzidenzwerte treten ab Freitag, den 20. August 2021 wieder die 3G-Regeln in Kraft.