In NRW bleibt 3G beim Hallensport bestehen!
Laut der Übergangsregelung des Landes NRW (neue CoronaSchVO NRW) bleibt 3G bei Sport in Innenräumen (Hallensport) bestehen.
Laut der Übergangsregelung des Landes NRW (neue CoronaSchVO NRW) bleibt 3G bei Sport in Innenräumen (Hallensport) bestehen.